Frühe Erwähnungen - HGV Bürgstadt

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Frühe Erwähnungen

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Frühe Erwähnungen

Die Geschichte der Schule wurde, wie eingangs erwähnt, schon von Lehrer Seltsam und von Pfarrer Johann, aber auch von Rektor Alois Ullrich zusammengestellt. Die Manuskripte enthalten viele Hinweise und Feststellungen. Leider sind jedoch kaum Quellenangaben dabei. Oft läßt es sich nicht feststellen, ob es sich um Aussagen des Verfassers handelt oder ob die Angaben aus Unterlagen stammen.

Schon 1970 schreibt dazu Dekan Norbert Schmitt, daß zu vielen Einzelheiten meist der Beweis oder Beleg fehlt. Dies gelte vor allem auch für die These, daß unter den seit 1441 recht oft namentlich belegten Glöcknern (lateinisch: aedituus) auch die Lehrer zu verstehen seien.

Norbert Schmitt schreibt dazu weiter:
"Beim Durchsehen der Pfarrmatrikel fällt jedoch auf, daß von Anfang an neben den Glöcknern (aeditui) auch Lehrer (Ludimoderatores oder Ludirectores) genannt werden. Daß es nur einen Lehrer in Bürgstadt gab, zeigt auch eine Antwort der Gemeinde Bürgstadt auf ein Schreiben des erzbischöflichen Kommissariats Aschaffenburg , das damals auch die Schulaufsicht hatte vom 16. Oktober 1780. Die Gemeinde erklärt darin, es sei ihr aus finanziellen Gründen nicht möglich, eine zweite Schulstelle einzurichten. Daß das notwendig sei, hatte eine Visitation des Dekans ergeben und auch die Gemeinde bestreitet die Notwendigkeit einer zweiten Schulstelle nicht. Wenn der Glöckner wirklich als 2. Lehrer fungiert hätte, hätte das die Gemeinde sicher in ihrer Antwort erwähnt".

Das älteste Schriftstück, im dem ein "Schulmeister" erwähnt ist, ist eine Ausgabenrechnung der Kirche vom Jahre 1660, wo u.a. die Besoldung des Schulmeisters notiert ist.

In einem weiteren alten Schreiben vom 21.1.1700 in dem ein Schulmeister erwähnt wird, wird ein Kaufvertrag geschlossen, der von Schultheis Martin Krug bestätigt wird. Dort heißt es:
"
Zuewissen, Nachdeme Mann bey hiesiger Gemeind Niemahlen über mans gednken hero, mit einem Haus worin Ein zeithlicher Schulmeister seine Wohnung und auffenthalt hette haben könen, versehen geweßen, also daß deretwegen jedesmalß so in annehmung alß besoltung solcher persohnen, große diffilcultäten (Schwierigkeiten) vorgstanden, und jeder Zeith mit schaden der gemeind hat müssen balt hie= bald dorth solche wohnung umb nicht geringen zins bestandten worden, daß also solchem unbequemen handel könne hie vor zukomen, und den gemeinen nutzen zu befordern Schultheis und Gericht beschlossen, Ein aigen thumbliches und beständiges hauß vor ein solche gemeine Persohn und schuldiner gesetzt werden könnte, zue kauffen, dorauff hie mit dem Ehregeachten Adam Krug des Gerichts umb seine behausung

In der Weydengassen, mit zugehörigem Platzlein, neben Hanß Nägelein und an der gassen, welches hauß Jährlich gnädigster Herrschaft 3 Malter Korn 1 ½  malter Habern und 1 x zins verricht, einig worden, des gestalt, dass Er solche mit seiner haußfrawen willen zu kauffen angetragen, umb und für Ein Hundert Sieben und siebenzig gulden, dergestalt zu bezahlen, dass kauffere gemeind Ihn mit 130 fl gemein und herrschafftlichen hinderstand in Solutum entheben sollen, den über rest a 47 fl in samt Margarethae Kirchen desgleichen für Ihn uff sich nehmen, und gibt verkauffer solches hauß für freyhe, ledig und loes, ausser herrrschaftl. Güttern solches Capital von nechstverwichenem Martini anfangend zu verzinßen, wie auch das haus alsbald in die ver schatzung zu nehmen, zue
Uhrkundt
So geschehen Bürgstadtt den 21ten Januarij 1700

dass dieser kauff und verkauff beidseitts und auffrichtig und Ehrlich also angenohmen seye, haben sie sich diesen underschrieben
Schultheis und Gerichtmp (mp = manu propria = mit eigener Hand)
Adam Krug
"

Aus diesem Schreiben geht hervor, daß die Gemeindeein Haus in der Weidengasse gekauft hat, das zunächst dem Lehrer und später (um 1780) offensichtlich dem Glöckner = Gemeindeschreiber als Wohnung zur Verfügung gestellt wurde. Das Haus war mehrfach belastet, weshalb zwischen dem Verkäufer Adam Krug, dem Kirchen- und dem Almosenfonds ein umständlicher "deal" gemacht werden mußte, der heute nicht mehr nachvollziehbar ist.

Letzte Änderung: 21.04.2024
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