Friedhof ab 1934 - HGV Bürgstadt

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Friedhof ab 1934

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Die Erweiterung des Friedhofes nach Süden.

Den Bürgstadtern war bereits in den 20-er Jahren klar, daß man eine Friedhofshalle mit einer Erweiterung des bisherigen Friedhofes in Richtung Süden anstreben sollte.
Deshalb liegt auch ein Gutachten des Landbauamtes Aschaffenburg über die derzeitige Situation (1928) des Friedhofes vor.
Darin wird festgestellt, daß der Friedhof landschaftlich besonders schön liegt und der Ausblick in die herrliche Landschaft durch die niedrige Umfassungsmauer nicht gestört wird.

Die Einteilung der Wege und Gräberfelder seien jedoch ungünstig. Man bemängelt, daß die typischen und vorherrschenden weißen Holzkreuze stellenweise durch steinerne Grabdenkmäler verdrängt werden. Man wolle sie jedoch nicht rundweg verbieten, ist jedoch der Meinung, daß diese auf bestimmte Gräberfelder zu verweisen seien. An allem könne man nun nicht mehr viel ändern. Der Friedhof sei ein Beispiel für die Notwendigkeit bei Anlage neuer Friedhöfe geeignete Kräfte für die Planung und die Aufstellung einer zweckmäßigen Friedhofsordnung heranzuziehen. Der Unterzeichner namens „Bauer“ gibt dann noch einige Empfehlungen, wie die Einfassungen aussehen sollten. Vor allem sollten künftig keine „Hausteine“ mehr zugelassen werden und die vorhandenen mit „Immergrün“ überdeckt werden.

Ein weiteres Gutachten des Landbauamtes Aschaffenburg vom 10.12.1930 geht nun bereits auf die Erweiterung des Friedhofes ein.

Bezüglich des alten Friedhofes wird nochmals die unübersichtliche Anlage der Gräber bemängelt. Auch gibt es einen Hinweis, daß die „baufällige Gerätekammer“ einen unschönen Eindruck macht. Daß das Kruzifix am tiefsten Punkt des Friedhofes angebracht sei, schade der Anlage. Dieses sollte in der Mitte des Friedhofes als zentraler Punkt stehen. Zum Abschluß wird festgestellt, daß eine Umgestaltung nur sehr schwierig möglich ist. Da der Friedhof zu stark belegt sei, wird der Gemeinde eine Erweiterung des Friedhofes empfohlen. Die liesse sich leicht ermöglichen, da das anstoßende Gelände Eigentum der Gemeinde sei.

Nun wird erstmals auf die Erweiterung des Friedhofes eingegangen:
Hier wird erstmals auch eine neue Leichenhalle vorgeschlagen, die aber so nicht verwirklicht wurde.
Es werden nun Empfehlungen abgegeben, daß das Leichenhaus so gebaut werden soll, daß ein Leichenwagen durch eine breite Zufahrt vor dem Leichenhaus drehen kann.
Das Kruzifix, bisher am tiefsten Punkt angebracht, solle in die Mitte verlegt werden. Es wird weiter Wert auf eine klare Aufteilung der benötigten Gräber gelegt. Weiter werden noch Anregungen für die Bepflanzung gegeben.

Die Gemeinde Bürgstadt beschließt nun, daß die Erweiterung vorläufig zurückgestellt werden soll.
Im Jahre 1934 war es dann soweit. Die Gemeinde Bürgstadt reicht am 26.3.1934 einen Plan vom 6.2.1934 an das Bezirksamt zur Genehmigung ein. Im Plan beinhaltet den Bau eines Leichenhauses.
Zur gleichen Zeit wird auch mit der Einfriedigung und den beiden Friedhofstoren begonnen.
Am 10. August 1934 stellt Schlosser Franz Straub aus Bürgstadt an die Gemeinde die Rechnung für das Friedhofstor und zwar 250 Mark für das obere Tor und 75 Mark für das untere Friedhofstor. Angeboten wurde das Tor allerdings bereits am 23.10.1928 unter Beifügung dieser Zeichnung:

Die Torsteine lieferte die Firma Karl Eyrich, Steinmetzgeschäft in Miltenberg.
Die Einfriedigung wurde von der Firma Emil Kirchgessner zum Preis von 1796,60 Mark angeboten.


Letzte Änderung: 01.12.2019
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