Friedhof ab 1877 - HGV Bürgstadt

Direkt zum Seiteninhalt

Friedhof ab 1877

Geschichtliches > Friedhof Bürgstadt

Die Erweiterung des Friedhofes im Streckfuß 1877

Vor dem  3. November 1877 wurde der Friedhof dann nach unten erweitert.
Am 3. November 1877 schreibt Pfarrer Andreas Sopp (wahrscheinlich an das Bezirksamt), daß der alte Teil des Friedhofs angefüllt sei, und nun im neuen Teil eine Beerdigung angesetzt ist, nachdem am 2. November 1877 die Einweihung erfolgt sei.

Bürgstadt, am 3. November 1877
Vom K.Pfarramt Bürgstadt
Betreff: Gebrauch des neuen Kirchhoftheils dahier.
Auferlegte Delegation des Capitular-Vicariats Würzburg: „Domno parocho oratori hisce faczktas novam partem Cocmeterii Bürgstadtensis rite benedicendi.” wurde gestern früh die Einweihung vollzogen.
Da der alte Theil des Gottesackers angefüllt, so soll morgen nach dem Pfarramt (etwa 10 Uhr) die erste Leiche im neuen Theile beigesetzt werden.
Sollte hiergegen ein Distriktspolizeiliches Bedenken bestehen, so bitte ich hiermit um rechtzeitige Mittheilung.
Hochachtungsvollst
Dek. Pfarrer A. Sopp
in Verbindung mit dem Bürgermeister
Elbert, Bürgermeister

Nun war also die erste Friedhofserweiterung vollzogen. Die Erweiterung wurde im Sommer 1877 vorgenommen. Dies bezeugt die 1. Seite eines Gutachtens über die Erweiterung, wie folgt:


am 5. April 1877

Kirchhoferweiterung zu Bürgstadt


Unter Anschluß an die frühere conische Darstellung
des Kirchhofs zu Bürgstadt, gebe ich zur Deutlichkeit des Überblicks folgende Zeichnung:

1. abcd: Der alte seit dem Anfang der zwanziger Jahre angelegte Kirchhof auf der Südwestseite der Gemeinde Bürgstadt gelegen.

2. cdef: der zur Erweiterung des vorigen bestimmter Platz

3.  hik: die da auf demselben zur Beobachtung des Grundwassers ausgeworfenen Gruben.

4. g: Standbild des Cruzifixes auf dem alten Kirchhof.

Ab 1.1.1886 traten neue ortspolizeiliche Vorschriften über die Leichenschau in Kraft. Die jeweiligen Leichenschauer wurden angehalten, die gedruckte Dienstanweisung für die Leichenschauer einzuprägen und genauestens nach ihnen zu verfahren. Auch wurde vorgeschrieben, daß ein Leichenschauregister anzulegen sei und ein Vorrat von Leichenschauscheinen anzuschaffen sei.

Zu diesem Zeitpunkt war in Bürgstadt als Leichenschauer zuständig:

Leichenschaubezirk IV: Miltenberg mit Leusersmühle und Mangelhof, Bürgstadt, Breitendiel, Wenschdorf und Monbrunn: Zöller Eugen, Bader in Miltenberg. Sein Stellvertreter war: Jakob Johann, Bader in Miltenberg.



Friedhofsplan vom September 1925


Dieser Plan zeigt den Friedhof nach der Erweiterung im Jahre 1877.
Der Plan wurde im September 1925 gefertigt.

Weitere Lageplanskizzen finden sich beim Schriftverkehr über die Erweiterung 1877.
Daraus geht hervor, daß das Grundstück oberhalb des Friedhofes bis zum Streckfuß (heute Firma Häfner/Berberich) in Gemeindeeigentum war und darauf auch ein Gebäude, bezeichnet mit „Haus Gemeinde“ stand.

Ob dieses Haus mit dem späteren „Häuschen“ für Gerätschaften was zu tun hatte, ist nicht sicher. Jedenfalls beschließt der Gemeinderat am 28. November 1899, daß 200 Mark für ein „Häuschen auf dem Friedhof“ bereitgestellt werden.

Beim Bau der Friedhofshalle findet sich in diesem Zusammenhang auch eine Rechnung von Emil Kirchgessner (Maurermeister) vom 25.1.1935 aus der hervorgeht, daß er am 17. Mai 1934 „an dem alten Gerätehaus im Friedhof ein Teil von der Mauer abgebrochen“ hat.

Die älteste Friedhofsordnung, die im Archiv der Gemeinde zu finden war, stammt vom 15.5.1926 . U.a. ist da im § 7 geregelt, daß jede Störung der Leichenfeierlichkeit, sowie das ärgerniserregende und ungebührliche Benehmen, das Tabakrauchen im Friedhofe, das Mitnehmen von Hunden in den Friedhof, das Laufenlassen von Geflügel in demselben, das Anschlagen von Privatankündigungen im Friedhof und das Besteigen von Denkmälern und der Umfassungmauern des Friedhofes untersagt ist.

Letzte Änderung: 01.12.2019
Counter
Zurück zum Seiteninhalt